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schnittlichen Influenza/Grippe.

Weiters haben wir die VfGH-Urteile vom 22.07.2020 und 01.10.2020, die die Covid-19- Verordnungen als verfassungswidrig erkannten, unter Hinweis auf Dringlichkeit an alle Parteien zugesandt, leider mit minimalem Feedback. Das Ignorieren solch wichtiger Informationen fällt meiner Ansicht nach ebenfalls unter Amtsmissbrauch.

Der 2. Lockdown wurde ebenso wie der erste ohne evidenzbasierte Grundlagen verhängt und hat in Österreich weitere enorme Schäden angerichtet. Amtsmissbrauch gem §302 StGB ist hier vorzuwerfen.

  1. Zwangsimpfungen und Immunität: Die rasche Zulassung eines Impfstoffs ist das erklärte Ziel der Regierung, um den Notstand, die Ermächtigung des Gesundheitsministers und die verordneten Maßnahmen zu beenden. Es wurde bereits ein Impfplan von der Regierung entwickelt, obwohl die Zulassung eines Impfstoffs zeitlich noch in weiter Ferne liegt, da keine klare Datenlage vorhanden ist.

Viele Experten, wie zB Prof. Hockertz und Dr. Wodarg, warnen eindringlich davor, diese Impfstoffe in Form einer Notfallszulassung in der EU genehmigen zu lassen. Es gibt kein ausreichende Datenlage, hohe Immunreaktionen wir zB ein Zytokinsturm, dh eine Entgleisung des Immunsystems, seien zu erwarten, weiters Schwangerschaftsunterbindung, Einflussnahme auf immunsupprimierte Personen sowie erhöhte schwere Infektionen durch die Impfung.

Der Ex-Pfizer-Forschungsleiter Dr. Michael Yeadon und der Lungenfacharzt und ehemalige Gesundheitsamtschef Dr. Wolfgang Wodarg haben bei der EMA, der European Medicine Agency, die für die EU-weite Arzneimittelzulassung zuständig ist, am 01. Dezember 2020 einen Antrag auf die sofortige Aussetzung sämtlicher SARS-CoV-2- Impfstoffstudien, insbesondere die Studie von BioNtech/Pfizer zu BNT162b (EudraCT- Nummer 2020-002641-42) gestellt. Jedes Prüfinstitut, jede Behörde, jeder Arzt und jedes Regierungsmitglied, die in diese behördlich empfohlenen Massimpfungen involviert sind, machen sich strafbar im Rahmen der Körperverletzung §83, §84 StGB, sowie der Beihilfe eines gewerbs- oder bandenmäßigen Betrugs iSd §146, §147, §148 StGB.

Nach dieser strafrechtlichen Kurzübersicht wird nun die Beweisführung zu den einzelnen Punkten dargelegt. Alle die zur Zeit vorgelegten Beweise und Ausführungen dienen der Staatsanwaltschaft ,eine Beweisführung schnell und unkompliziert durchführen zu können. Alle Erhebungen sind auf gutachtlicher Basis, von Gerichte und Experten und lassen somit erkennen, dass Gefahr in Verzug ist und rasch gehandelt werden muss!

Es stehen Gesundheit, Leben, extreme wirtschaftliche Verwerfungen und die Zahlungsunfähigkeit des Landes auf dem Spiel.

 

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Zu 1. Punkt a:             Drosten Test nicht validiert – Kein Zulassung für Diagnostik

Drosten und Co haben sogar begonnen den Test zu entwickeln, bevor die Gen-Sequenz überhaupt vorlag:

„Eigentlich haben wir sogar eine ganze Reihe von Testen gemacht, von Kandidatentesten. Und die sind auf der Basis des alten SARS-Coronavirus und einer riesengroßen Diversität von Fledermaus -Coronaviren gemacht worden, also die nächsten Verwandten, die alle in derselben Virusart liegen.“

Nach Veröffentlichung der Gen-Sequenz:

„Und dann kam die Sequenz des neuen Coronavirus raus. Dann haben wir das abgeglichen. Die haben wir dann weiter validiert, und zwar mit der Universität Hongkong, der Universität Rotterdam, der nationalen Public-Health-Organisation in London und unseren eigenen Patienten. Es ist eine sehr, sehr große Validierungsstudie durchgeführt worden.Aber wir haben große Zahlen von echten Patientenproben – mit bekannt positiven Nachweisen anderer Coronaviren und auch alle anderen Erkältungsviren, die wir kennen, und davon jeweils eine ganze Anzahl für jedes einzelne Virus -, eine ganze Anzahl von Patientenproben, also Hunderte von Proben mit anderen Coronaviren und anderem Erkältungsvirus, haben wir getestet in diesem Test. Und nicht ein einziges Mal hat es da eine falsch positive Reaktion gegeben.“ (Quelle: NDR Podcast)

„Also das Ganze wurde ausführlich von verschiedenen Instituten validiert. Das Ganze könnt ihr auch in diesem wissenschaftlichen Paper nachlesen.“

Das Wort „diesem” aus dem letzten der zitierten Absätze ist dabei mit folgendem unter diesem Link veröffentlichten Artikel des Christian Drosten und anderen (Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCI?’, Euro Surveillance, 2020; Band 25, 3. Ausgabe (Euro Surveillance 2020;25[3]:pii=2000045, nachfolgend manchmal auch ,,Drosten-Corman-Paper”) verknüpft: [2]

„In Wuhan ist das größte Sicherheitslabor für Viren in ganz China. Das heißt, da gibt es sehr viele Spezialisten, da gibt es Leute, die kümmern sich den ganzen Tag nur um diese Dinge. Und die haben da offenbar – da gibt es ja auch 11 Millionen Einwohner, große Stadt, große Krankenhäuser, große lntensivabteilungen, da sind immer Leute die beatmet werden, immer Leute die Lungenentzündungen haben, hunderte wahrscheinlich -und die haben bei ein [paar] wenigen Patienten, das waren unter fünfzig Patienten, da haben die mal diese Viren untersucht und dann im Labor nachgeguckt wie ist die RNA und haben eine neue Sorte gefunden. Denen ist das aufgefallen.

Und wenn ein Virologe sowas findet dann tut er das in eine große Datenbank. Und diese Datenbank die ist dann zugänglich auch in Berlin zum Beispiel; die können wir überall dann an-… die können die Wissenschaftler sich dann angucken. Und dann hat man hier in Berlin nachgeguckt, hat verglichen und hat dann versucht dort einen Test zu entwickeln um diese speziellen -angeblich neuen -Viren dort, diese neue Variante dann damit messen zu können.

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Und das ist – da gibt es ein Protokoll das hat Herr Drosten eingereicht bei der WHO und dieser Test ist dann sehr schnell zugelassen worden -normalerweise ist ein Test ein Medizinprodukt und muss validiert werden, das heißt er muss sehr genau kontrolliert werden. Was sagt dieser Test eigentlich? Was misst er eigentlich? Und dieses ist ein In-Hause-Test, der dort in der Charite entwickelt wurde, aber weil es keinen validierten Test gab und die große Panik entstand hat man dann gesagt, gut, dann benutzen wir den überall und dann hat der Drosten den zur Verfügung gestellt.

Das Drosten-Corman-Paper beschreibt eine (RT-) PCR-Methode zur Identifizierung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (im Paper 2019-nCoV genannt), eines Virus, welches zu den SARS-ähn- lichen Beta-Coronaviren gehört. Im Februar 2020 wurde das Coronavirus, das derzeit manchmal die Krankheit Covid-19 verursacht, von einem internationalen Konsortium von Virusexperten als SARS-CoV2 bezeichnet, weil es dem Coronavirus SARS-CoV-1, das manchmal im Jahr 2003 die SARS-Krankheit verbreitete, sehr ähnlich ist. Kurz gesagt beschreibt das Drosten-Corman- Paper ,, ..• die Einrichtung und Validierungeines diagnostischen Arbeitsablaufs für das 2019-nC o V-Screening und die spezifische Bestätigung, der in Abwesenheit verfügbarer Virusisolate oder Original-Patientenproben konzipiert wurde. Design und Validierung wurden durch die enge genetische Verwandtschaft mit dem Virus SARS-Co V-1 von 2003 ermöglicht und durch den Einsatz der synthetischen Nukleinsäuretechnologie unterstützt’. Dieser von der WHO weltweit empfohlene Test wird in dieser Klage -und auch weltweit -auch als „Drosten-Test” bezeichnet.

Die Reverse Transkriptions-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) ist eine wichtige biomolekulare Technologie zur schnellen Identifizierung seltener RNA-Moleküle. In einem ersten Schritt werden die in der Probe vorhandenen RNA-Moleküle umgekehrt transkribiert, um cDNA zu erhalten. Die cDNA wird dann in der Polymerase-Kettenreaktion unter Verwendung eines spezifischen Primerpaares und eines thermostabilen DNA-Polymerase-Enzyms amplifiziert.

Die Technologie ist hochempfindlich und ihre Nachweisgrenze liegt theoretisch bei 1 Molekül cDNA. Die Spezifität der PCR wird durch biomolekulare Designfehler stark beeinflusst.

Die unbewiesene Annahme in dem Drosten-Corman-Paper ist, dass SARS-CoV-2 das einzige Virus aus der Gruppe der SARS-ähnlichen Beta-Coronaviren ist, welches derzeit Infektionen beim Menschen verursachen kann. Alle Personen, die positiv auf die im DrostenCorman-Paper beschriebene RT-PCR testen, gelten somit als positiv für SARS-CoV-2. Die Sequenzen, auf denen ihre PCR-Methode basiert, sind in silico-Sequenzen, die von einem Labor in China ermittelt wurden, da Drosten pp. zum Zeitpunkt der Entwicklung des PCR-Tests weder Kontrollmaterial von infektiösem (“live”) oder inaktiviertem SARS-CoV-2, noch isolierte genomische RNA des Virus zur Verfügung stand. Der PCR-Test wurde daher unter Verwendung der Sequenz des SARS-CoV-1 als Kontrollmaterial für die Sarbeco-Komponente konzipiert, wie im Corman-Drosten paper auch ausgeführt:

11To obtain a preliminary assessment of analytical sensitivity, we used purified ce/1 culture

supernatant containing SARS-Co V strain Frankfurt-1 virions grown on Vero cel/s.”

Übersetzung:

“Um eine vorläufige Beurteilung der analytischen Sensitivität zu erhalten, verwendeten wir

gereinigte Zellkulturüberstände, die auf Vero-Zellen gezüchtete SARSCo V-Virionen des

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Stammes Frankfurt-1 enthielten.”

Corman, Drosten et. al. haben bei Schaffung des Drosten-Tests schwere wissenschaftliche Fehler hinsichtlich des biomolekularen Designs der Primer, der PCR-Methode sowie der molekularen Validierung der im Drosten-Corman-Paper beschriebenen PCR-Produkte und -Methoden – versehentlich oder absichtlich – gemacht. Das Drosten-Corman-Paper selbst deutet darauf hin, dass dieser Test selbst unter kontrollierten Laborbedingungen eine große Anzahl falsch-positiver Ergebnisse erzeugen muss, was ihn als zuverlässige Viren Screeningmethode beim Menschen völlig ungeeignet macht. Angesichts der weitreichenden globalen Implikationen dieses Test muss der Drosten-Test sofort rückwirkend als nicht validiert und unvalidierbar eingestuft Paper zurückgezogen werden. Entsprechende Bemühungen einer Reihe hoch angesehener internationaler Wissenschaftler laufen.“

Zu 1 Punkt b:              Die Anforderungen an einen validationstauglichen PCT-Test sind:

Die Konzentration der Primer und Detection Probes muss im optimalen Bereich (100-200 nM) liegen;!

sie müssen spezifisch für das Ziel (= das Gen, das Sie amplifizieren wollen) sein; !

sSie müssen einen optimalen Prozentsatz des GC-Gehalts im Verhältnis zu den gesamten Stickstoffbasen aufweisen (mindestens 40%, maximal 60%);

für Virusdiagnostik müssen mindestens drei Primerpaare drei virale Gene nachweisen (vorzugsweise möglichst weit voneinander entfernt im viralen Genom).

Die Temperatur, bei der alle Reaktionen ablaufen, die DNA-Schmelztemperatur muss > 92° C sein; DNA-Amplifikations-Temperatur (TaqPol-spezifisch);

Tm (die Schmelztemperatur [Annealing-Temperatur] eines Primers hängt von seiner Länge und seiner Zusammensetzung [GC-Gehalt] ab):!

Annealing-Temperatur (also die Temperatur, bei der die Primer und Detection Probes die Ziel- bindung/Ablösung erreichen) darf 2°C pro Primerpaar nicht überschreiten). Tm hängt stark vom GC-Gehalt der Primer ab.

Die Anzahl der Amplifikationszyklen (weniger als 35; vorzugsweise 25-30 Zyklen). Im Falle eines Virusnachweises werden bei >35 Zyklen nur Signale detektiert, die nicht mit dem infektiösen Virus korrelieren, wie es durch Isolierung in Zellkultur bestimmt wurde;

Molekularbiologische Validierungen; amplifizierte PCR-Produkte müssen entweder durch Ausführen der Produkte in einem Gel mit einem DNA-Lineal oder durch direkte DNA-Sequenzierung validiert werden;

Positiv- und Negativkontrollen zur Bestätigung/Widerlegung des spezifischen Virusnachweises müssen existieren.

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Es sollte eine Standardarbeitsanweisung (Standard Operational Procedure, SOP) zur Verfügung stehen, welche die oben genannten Parameter eindeutig spezifiziert -und zwar so, dass alle Laboratorien in der Lage sind, exakt die gleichen Testbedingungen einzurichten. Eine validierte universelle SOP ist unerlässlich, da sie einen Vergleich der Daten innerhalb der Länder und zwischen den Ländern ermöglicht.

Zur Tauglichkeit des Drosten-Tests für die Validierung gibt es schon aus einem formalwissenschaftlichen Blickwinkel Bedenken:

In Tabelle 1 des Drosten-Corman-Papers werden falsche Abkürzungen aufgeführt. Es ist “nM” anzugeben und nicht “nm” (wird aber im Paper trotzdem angegeben; ,,nm” steht nach internationalen Standards für „Nanometer“, was für eine chemische Konzentration unsinnig ist).

Es ist wissenschaftlicher Konsens, genetische Sequenzen immer in der 5′-3′-Richtung zu schreiben, einschließlich der Reverse Primer. Daher ist es höchst ungewöhnlich, ein Alignment mit reverser komplementärer Schreibweise der Primersequenz durchzuführen, wie es die Drosten et al. in Abbildung 2 ihres Papiers taten. Hier wird zusätzlich eine Wackelbasis als “y” markiert, ohne Beschreibung der Basen, für die das „y” steht.

Zwei weitere irreführende Fallstricke des Drosten-Corman-Papers sind, dass ihre Tabelle 1 keine Tm-Werte (die Schmelztemperatur [Annealing-Temperatur] eines Primers) enthält und auch keine GC-Werte (Anzahl von G und C in den Sequenzen als %-Wert der Gesamtbasen) angibt.

Zu 1. Punkt c:             Primer-Entwurf fehlerhaft, fehlerhafte Primerkonzentrationen

Zuverlässige und genaue PCR-Testprotokolle werden normalerweise unter Verwendung von 100 nM bis 200 nM pro Primer erstellt.

Im Drosten-Corman-Paper finden sich ungewöhnlich hohe und variierende Primerkonzentrationen für mehrere Primer (Tabelle 1). Für die Primerpaare RdRp_SARSr-F und RdRp_SARSr-R werden 600 nM beziehungsweise 800 „nm” beschrieben. In ähnlicher Weise wird für die Primerpaare N_Sarbeco_F und N_Sarbeco_R 600 nM beziehungsweise 800 „nm” empfohlen.

Es ist klar, dass diese Konzentrationen viel zu hoch sind, um optimale Konzentrationen für die spezifische Amplifikation von Zielgenen zu sein. Vielmehr führen diese Konzentrationen zu erhöhter unspezifischer Bindung und Amplifikation von PCR-Produkten, welche wiederum zu einer undefinierbaren Quote von falsch-positiven Ergebnissen führen.

Tabelle 1: Primer und Detection Probes (adaptiert vom Drosten-Corman-Paper; fehlerhafte Primerkonzentrationen sind hervorgehoben)

Um reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, ist es wichtig, die Primerpaare eindeutig zu definieren.

Im Drosten-Corman-Paper existieren gleich sechs unspezifizierte Positionen, welche durch die Buchstaben R, W, M und S gekennzeichnet sind (Tabelle 2).

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