An den PCR Tests, die auf eine Veröffentlichung des deutschen Virologen Christian Drosten zurückzuführen und vom privaten Verein WHO gepusht wurden, gibt es schon länger Zweifel. Vor allem daran, dass Ergebnisse des Tests für behördliche Entscheidungen von Quarantäne bis Lockdowns herangezogen werden. Diese Bedenken sind nun in einem Entscheid eines portugiesischen Berufungsgerichtshof festgehalten worden.

In einer Entscheidung vom 11. November 2020 urteilte ein portugiesisches Berufungsgericht gegen die regionale Gesundheitsbehörde der Azoren in Bezug auf ein Urteil eines Untergerichts, die Quarantäne von vier Personen für unrechtmäßig zu erklären. Von diesen war eine Person mit einem PCR-Test positiv auf Covid getestet worden; bei den anderen drei Personen wurde davon ausgegangen, dass sie einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt waren. Infolgedessen entschied die regionale Gesundheitsbehörde, dass alle vier infektiös und gesundheitsgefährdend seien, weshalb sie isoliert werden mussten. Eine Vorgangsweise, die wir auch bei unseren Gesundheitsbehörden regelmäßig erleben.

Die Vorinstanz hatte gegen die Gesundheitsbehörde entschieden, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Argumenten, die die wissenschaftlichen Ansicht vieler Experten

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wie etwa des früheren Chief Science Officers von Pharma-Gigant Pfizer wegen der mangelnden Zuverlässigkeit der PCR-Tests ausdrücklich unterstützen.

Für Kenner der portugiesischen Sprache ist das Urteil hier nachzulesen[3], die englische Übersetzung durch einen portugiesischen Professor hier[4].

Die Hauptpunkte des Gerichtsentscheids sind wie folgt:

Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichten, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde der Azoren, jemanden für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art.

Daraus folgert das Gericht, dass „bei Durchführung ohne vorherige ärztliche Beobachtung des Patienten, ohne Beteiligung eines durch den Ordem dos Medicos zertifizierten Arztes, der die Symptome beurteilt und die für notwendig erachteten Tests/Prüfungen verlangt hätte, jede Handlung der Diagnose, oder irgendeine Handlung zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit (wie z.B. die Feststellung, ob eine Virusinfektion oder ein hohes Expositionsrisiko besteht, was die oben genannten Begriffe zusammenfassen) gegen [eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften] verstößt und ein Verbrechen der usurpagäo de fungöes [unrechtmäßige Berufsausübung] darstellen kann, wenn diese Handlungen von jemandem ausgeführt oder diktiert werden, dem die Fähigkeit dazu fehlt, das heißt, von jemandem, der kein approbierter Arzt ist [um in Portugal Medizin zu praktizieren, reicht ein Abschluss nicht aus, Man muss als qualifiziert für die Ausübung des Arztberufs anerkannt werden, indem man sich einer Prüfung mit dem Ordem dos Medicos unterziehen]“.

Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die Gesundheitsbehörde der Azoren gegen Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verstoßen hat, da sie es versäumt hat, den Nachweis zu erbringen, dass die in dieser Erklärung vorgeschriebene informierte Zustimmung von den PCR-getesteten Personen erteilt wurde, die sich gegen die ihnen auferlegten Zwangsquarantänemaßnahmen beschwert hatten.

Aus den dem Gericht vorgelegten Fakten schloss es, dass weder vor noch nach der Durchführung des Tests Beweise oder auch nur Hinweise darauf vorlagen, dass die vier fraglichen Personen von einem Arzt untersucht worden waren.

Grundlegende Kritik am PCR Test durch das Gericht

Das Obige würde ausreichen, um die Zwangsquarantäne der vier Personen als rechtswidrig zu betrachten. Das Gericht hielt es jedoch für notwendig, einige sehr interessante Überlegungen zu den PCR-Tests hinzuzufügen:

„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test [der RT- PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich

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einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind: Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen ab; die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der vorhandenen Viruslast ab.

Unter Berufung auf Jaafar et al. (2020; https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491) kommt das Gericht zu dem Schluss, dass „wenn eine Person durch PCR als positiv getestet wird, wenn ein Schwellenwert von 35 Zyklen oder höher verwendet wird (wie es in den meisten Labors in Europa und den USA die Regel ist), die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist, <3% beträgt und die

Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsches Positiv ist, 97% beträgt“. Das Gericht stellt ferner fest, dass der Schwellenwert für die Zyklen, der für die derzeit in Portugal durchgeführten PCR-Tests verwendet wird, unbekannt ist.

Unter Berufung auf Surkova et al. (2020; https://www.thelancet.com/iournals/lanres/article/PIIS2213-2600(20)30453-7/fulltext) stellt das Gericht weiter fest, dass jeder diagnostische Test im Kontext der tatsächlichen Krankheitswahrscheinlichkeit interpretiert werden muss, wie sie vor der Durchführung des Tests selbst eingeschätzt wird, und äußert die Meinung, dass „in der gegenwärtigen epidemiologischen Landschaft die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass Covid-19-Tests falsch positive Ergebnisse liefern, was erhebliche Auswirkungen auf den Einzelnen, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft hat“.

Die Zusammenfassung des Gerichts zur Entscheidung gegen die Berufung der regionalen Gesundheitsbehörde lautet wie folgt:

„Angesichts der von Experten, d.h. denjenigen, die eine Rolle spielen, geäußerten wissenschaftlichen Zweifel an der Zuverlässigkeit der PCR-Tests, angesichts des Mangels an Informationen über die analytischen Parameter der Tests und in Ermangelung einer ärztlichen Diagnose, die das Vorhandensein einer Infektion oder eines Risikos belegt, kann dieses Gericht niemals feststellen, ob C tatsächlich ein Träger des SARS-CoV-2-Virus war oder ob A, B und D einem hohen Risiko ausgesetzt waren.“

Die Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil sollte massive rechtliche Auswirkungen in Portugal haben . Dazu gibt es noch ein früheres Urteils des Verfassungsgerichts, das eine Entscheidung der Regionalregierung der Azoren, jeden Passagier, der auf einem Flughafen des Territoriums landet, in eine 14-tägige Quarantäne zu zwingen, als unrechtmäßige Freiheitsberaubung erklärt hat.

Zu erwarten ist wohl auch, dass Gerichte in anderen EU-Ländern diese Urteile zum Anlass nehmen könnten sich auch mit den wissenschaftlichen Grundlagen zu befassen, die für diese Urteile ausschlaggebend waren.

Wie wir an der Entwicklung der Pandemie in Italien sehen können, haben erst die PCR-Tests und die darauf folgenden behördlichen Maßnahmen zu einer massiven Steigerung von Todesfällen geführt, sowohl von mit als auch ohne Infektion. Covid-19 Erkrankungen und SARS-Infektionen sind in Italien bereit ab dem Sommer 2019 nachgewiesen worden, also lange bevor bekannt wurde worum es sich handelt.

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Zu 2. Punkt a:                         Kohlendioxid-Messungen der Luft unter MNS-Masken- Kurzfassung[5]:

Am 08.09.2020 wurden vom Ingenieurbüro „Traindl-consult“ Messungen der Kohlendioxid- Konzen-tration unter MNS-Masken bei drei Versuchspersonen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden in Form eines Videos dokumentiert und am 11.09.2020 durch eine Verbreitung über das Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im vorliegenden Gutachten werden die Ergebnisse der Messungen sowie deren Beurteilung in schriftlicher Form detailliert dokumentiert. Das Video, das unter https://www.oesterreichistfrei.info/co2-test/ einsehbar ist, ist Teil des Gutachtens.

Die jeweils einige Minuten andauernden kontinuierlichen Messungen zeigten bei allen Ver-

Gasanalvsator Bioaas 5000 (Geotech)

Messgerät Gasanalysator BM 5000
Hersteller Geotech
Messbereich / Nachweisgrenze Methan: 0-100 Vol.% / 0,1 Vol.% Kohlendioxid: 0-100 Vol.% / 0,1 Vol.% Sauerstoff: 0- 25Vol.%/0,1 Vol.%
Anzeige-Genauigkeit Methan: 0,1 Vol.% Kohlendioxid: 0,1 Vol.% Sauerstoff: 0,1 Vol.%
Sensor-Typen Methan: IR-Sensor Kohlendioxid: IR-Sensor Sauerstoff: elektrochemischer Sensor
Ansprechzeit Methan: <10 sec. Kohlendioxid: <10 sec. Sauerstoff: < 20 sec.
Betriebstemperatur -10 °C bis + 50 °C
Absaugleistung, integrierte Pumpe 550ml/min.

 

suchspersonen erhöhte Kohlendioxid-Messwerte unter den MNS-Masken in einem Konzentrationsbereich von ca. 3 – 5 Vol.% auf gleichbleibendem Niveau.

Auf Grund der geringen Probandenzahl von drei Versuchspersonen haben die gegenständlichen Messungen lediglich Stichprobencharakter und entsprechen daher keineswegs einer Studie, die natürlich wesentlich aufwändiger sein müsste. Die Untersuchungsergebnisse bestätigen allerdings die Untersuchungen von Fr. Dr Butz aus dem Jahr 2004, dass sich Kohlendioxid aus der ausgeatmeten Luft unterhalb der MNS-Maske ansammelt, das in Folge wieder rückgeatmet wird.

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Im Zuge der Einatmung kommt es zu einer Rückatmung des, in Folge der Stauwirkung unter der MNS-Maske angesammelten Kohlendioxids der ausgeatmeten Luft („Totraumvolumen“ unter der MNS-Maske). Durch Mischung dieser, mit Kohlendioxid deutlich belasteten, Luft aus dem Masken-inneren mit atmosphärischer Luft im Zuge des Einatmens erfolgt eine Verdünnung. Das Mischungsverhältnis hängt unter anderem von Maskengröße, Maskentyp, Größe des Einatmungsvo-lumens und der Atmungsfrequenz ab. Grobe Abschätzungen ergaben für erwachsene Personen eine Kohlendioxid-Konzentration in der eingeatmeten Luft zwischen 0,8 Vol.% (entsprechen 8.000 ppm) und 1,3 Vol.% (entsprechend 13.000 ppm). Bei Jugendlichen und Kindern ist auf Grund des unterschiedlichen Größenverhältnisses von „Totraumvolumen“ unter der MNS-Maske zu Ein-atmungsvolumen im Vergleich mit erwachsenen Personen mit höheren Kohlendioxid-Konzen-trationen in der letztendlich eingeatmeten Luft zu rechnen.

Auf Grund der Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte (Grenzwerteverordnung 2020) so-wie der vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in der „Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft – Kohlenstoffdioxid als Lüftungsparameter“ empfohlenen Richtwerte für die Innenraumluft (gleichzusetzen mit eingeatmeter Luft) ist mit gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen. Speziell im schulischen Bereich ist meiner Ansicht nach „Gefahr in Verzug“ gegeben. Meine Empfehlung ist daher eine sofortige Aussetzung der Masken-Tragepflicht und Umänderung in eine Freiwilligkeit.

Zu 2. Punkt b:                  Anlass und Auftrag

Aufgrund der durch die derzeitige gesetzliche Lage verordneten Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sollte untersucht werden, ob sich unter der MNS-Maske Kohlendioxid aus der ausgeatmeten Luft ansammelt, das in Folge wieder rückgeatmet wird. Durch die durchgeführten Messungen sollten die Untersuchungen von Frau Dr. Butz, die in ihrer Dissertation an der TU München veröffentlicht wurden, überprüft und gegebenenfalls verifiziert werden. Die Dissertation von Frau Dr. Butz ist unter https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf downloadbar.

Der Auftrag beinhaltet weiters die Beurteilung der Messergebnisse aus aktueller Sicht.

Die Untersuchungen wurden in Form eines Videos dokumentiert. Das Video mit den Mess-ergebnissen und einer ersten Interpretation wurde am 11.09.2020 durch eine Verbreitung über das Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Im vorliegenden Gutachten werden die Ergebnisse der Messungen sowie deren Beurteilung in schriftlicher Form dokumentiert. Das Video, das unter https://www.oesterreichistfrei.info/co2- test/ einsehbar ist, ist Teil des Gutachtens.

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Messmethodik und Messgeräte

Datum:       08.09.2020

Ort:            Büro der Firma     Jng. Dr. Helmut Traindl“, Traindl-consult

(Ing-Büro für Technischen Umweltschutz, Technische Chemie und Erdwissenschaften, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Sicherheitsfachkraft.).

1100 Wien, Hertha Fimbergslraße 14

Zeit:           13:30-14:30

Teilnehmer: Ing. Dr. Helmut     Traindl (Traindl-consult)

Fr. Edith Brötzner (Initiative „#Österreichistfrei”)

Fr. Valentina Brötzner (Tochter von Fr. Brötzner)

Versuchsdurchführunq / Versuchs-Aufbau:

Die Testperson positionierte nach Aufsetzen der MNS-Maske einen Schlauch unter der MNS-

Maske. Danach wurde die Luft mit 0,55 I/Min. unterhalb der MNS-Maske abgesaugt, wobei

darauf geachtet wurde, dass die Absaugung im Ein-/Ausatmungsbereich zwischen Mund

(Oberlippe) und Nase erfolgte.

Versuchspersonen i Art der verwendeten Mund-Nasen-Schutz-Maske:

Versuchsperson Alter Art

Mund-Nasen-Schutz-Maske

Anmerkungen
Fr. Valentina Brötzner 13 Selbstgenähte MNS-Maske Frisch, noch nicht verwendet
Fr. Edith Brötzner 36 Handelsübliche MNS-Maske Frisch, direkt aus der Verpackung
Dr. Helmut Traindl 65 Handelsübliche MNS-Maske Bereits einige Male verwendet, insgesamt maximal 30 Min.

Dauer der Versuche: Jeweils ca. 5 Minuten.

 

 

Für die gegenständlichen Messungen war die Konzentration von Kohlendioxid relevant.

„chemisch richtige Bezeichnung, die auch in der Grenzwerteverordnung 2020 und der Richtlinie zur Innenraumluftqualität des BMLFUW verwendet wird, ist „Kohlenstoffdioxid

Qualitätssicherung: Der Gasanalysator wird als kalibriertes Gerät vom Erzeuger geliefert und ist ab Erhalt für die Luftmessungen einsetzbar. Die Parameter Methan, Kohlendioxid, Sauerstoff und Schwefelwasserstoff werden regelmäßig mit Prüfgasen auf die Richtigkeit der angezeigten Messwerte überprüft. Im Falle eines Überschreitens des Toleranzbereiches erfolgt sofort eine Nachkalibrierung des Messgeräts.

Im Regelfall können keine wesentlichen Änderungen der Empfindlichkeit der im Messgerät eingesetzten Detektoren festgestellt werden. Die Anzeigen sind langfristig konstant und eine Nachkalibrierung ist nur selten notwendig.

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