Tartalomjegyzék

Universität 96

Wien. 96

CBER Plans for Monitoring COVID-19 Vaccine Safety and Effectiveness. 306

VAERS – FDA CBER Efforts. 311

COVID-19 Vaccine Monitoring Data Considerations. 314

Limitations of Data Systems. 319

FDA-CMS-CDC Vaccine Effectiveness Experience. 325

FDA-CMS Vaccine Effectiveness Experience. 326

CBER COVID-19 Vaccine Monitoring Transparency Considerations. 327

US Government-wide Efforts COVID-19 Vaccine Monitoring. 328

US Government-wide Efforts COVID-19 Vaccine Monitoring (2) Large US Government Effort 329

 

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An die

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Dampfschiffstraße 4 1030 Wien

Betreff: Täuschung, Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, Betrug, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Korruption und Nötigung (der österreichischen Bürger)

Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordneten wegen §§ 83, 84, 92 StGB, §§ 105, 108, 146, 147, 148 StGB, § 302 StGB, § 307a StGB.

Einschreiter: Konstantin Haslauer, geb. 19.01.1967, wohnhaft in 1110 Wien, Leberstraße 100/9 Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf die obgenannten Straftatbestände legt der Einschreiter der Staatsanwaltschaft die Vergehen durch umfangreiche Beweise dar.

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Einschreiter: Konstantin Haslauer, geb. 19.01.1967, wohnhaft in 1110 Wien, Leberstrasse 100/9, Einzelunternehmer CEO Karrierepilot24 Group & Vorstand/Owner der Aktiengesellschaft PROMKC24 a.s Holding

Erster Beschuldigter: Sebastian Kurz, geb. 27.08.1987, Arbeitsstelle: Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Bundeskanzler von Österreich

Zweiter Beschuldigter: Rudolf Anschober, geb. 21.11.1960, Arbeitsstelle: Stubenring 1, 1010 Wien, Gesundheitsminister von Österreich

Dritter Beschuldigter: Karl Nehammer, geb. 18.10.1972, Arbeitsstelle: Herrengasse 7, 1010 Wien, Innenminister von Österreich

Vierter Beschuldigter: Alexander Van der Bellen, geb. 18.01.1944, Arbeitsstelle: Hofburg, Ballhausplatz, 1010 Wien, Bundespräsident von Österreich

Wegen Mittäterschaft sind anzuzeigen:

Alle Abgeordneten des Österreichischen Nationalrats, die in Kürze nur namentlich genannt werden:

Amesbauer H., Mag., BA (FPÖ), Angerer E. (FPÖ). Baumgartner A. (ÖVP), Bayr P, MA MLS (SPÖ), Becher R., Mag. (Spö), Belakowitsch D., Dr. (FPÖ), Berlakovich N., Dipl.-Ing. (ÖVP), Bernhard M. (NEOS), Blimlinger E., Mag. (GRÜNE), Bösch R., Dr. (FPÖ), Brandstätter H., Dr. (NEOS), Brandstötter H. (NEOS), Brandweiner L. (ÖVP), Brückl H., MA (FPÖ), Bures D. (SPÖ), Bürstmayr G., Mag. (GRÜNE), Deckenbacher R., Mag. (ÖVP), Deimek G., Dipl.-Ing. (FPÖ), Dies- ner-Wais M. (ÖVP), Disoski M., Mag. (GRÜNE), Doppelbauer K., Dipl.-Ing. (NEOS), Drobits C.,

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Mag. (SPÖ), Drozda T., Mag. (SPÖ), Ecker C. (SPÖ), Ecker R., MBA (FPÖ), Einwallner R., Ing. (SPÖ), El-Nagashi F., Mag. (GRÜNE), Engelberg M., Mag. (ÖVP), Ernst-Dziedzic E., Dr. (GRÜNE) Eßl F. (ÖVP), Eypeltauer F., Mag. (NEOS), Fiedler F., BEd (NEOS), Fischer U., Mag. (GRÜNE), Fuchs H., MMag. DDr. (FPÖ), Fürlinger K., Mag. (ÖVP), Fürst S., Dr. (FPÖ)

Gahr H. (ÖVP), Gerstl W., Mag. (ÖVP), Gödl E., Mag. (ÖVP), Götze E., Dr. (GRÜNE), Graf M., Mag. Dr. (FPÖ), Graf T (ÖVP), Grebien H. (GRÜNE), Greiner K., Mag. (SPÖ), Großbauer M. (ÖVP), Grünberg K. (ÖVP), Hafenecker C., MA (FPÖ), Hamann S., Mag. (GRÜNE), Hammer L. (GRÜNE), Hammer M., Mag. (ÖVP), Hammerschmid S., Mag. Dr. (SPÖ), Hanger A., Mag. (ÖVP), Haubner P. (ÖVP), Hauser G., Mag. (FPÖ), Hechenberger J., Ing. (ÖVP), Heinisch-Hosek G. (SPÖ), Herr J. (SPÖ), Himmelbauer E., BSc (ÖVP), Hintner H. (ÖVP), Hofer N., Ing. (FPÖ), Höfin- ger J. (ÖVP), Hofinger, M., Ing. (ÖVP), Holzleitner E., BSc (SPÖ), Hörl F. (ÖVP), Hoyos- Trauttmansdorff D. (NEOS), Jachs, J., Mag. (ÖVP), Jeitler-Cincelli C., Mag., BA (ÖVP) Kainz A. (FPÖ), Kaniak G., Mag. (FPÖ), Kassegger A., MMMag. Dr. (FPÖ), Kaufmann M., MMSc BA (ÖVP), Keck D. (SPÖ), Kickl H. (FPÖ), Kirchbaumer R. (ÖVP), Köchl K. (SPÖ), Köllner M., MA (SPÖ), Kollross A. (SPÖ), Kopf K. (ÖVP), Koza M., Mag. (GRÜNE), Krainer K. (SPÖ), Krisper S., Dr. (NEOS), Kucharowits K. (SPÖ), Kucher P. (SPÖ), Kugler G., Dr. (ÖVP), Kühberger A. (ÖVP), Künsberg Sarre M., Mag. (NEOS), Kuntzl A., Mag. (SPÖ), Laimer R. (SPÖ), Lausch C. (FPÖ), Leichtfried J., Mag. (SPÖ), Lercher M. (SPÖ), Lindinger K., Ing., BSc (ÖVP), Litschauer M., Ing. (GRÜNE), Loacker G., Mag. (NEOS), Lopatka R., Dr. (ÖVP), Mahrer K. (ÖVP), Marchetti N. (ÖVP), Margreiter J., Dr. (NEOS), Matznetter C., Dr. (SPÖ), Maurer S., BA (GRÜNE), Meinl- Reisinger B., Mag., MES (NEOS), Melchior A. (ÖVP), Minnich A. (ÖVP), Muchitsch J. (SPÖ), Mühlberghuber E. (FPÖ), Neßler B. (GRÜNE), Neumann-Hartberger I. (ÖVP), Niss M., Mag. Dr., MBA (ÖVP), Nussbaum V., Mag. (SPÖ), Obernosterer G. (ÖVP), Oberrauner P., Mag. Dr. (SPÖ), Ofenauer F., Mag. (ÖVP), Ottenschläger A. (ÖVP), Pfurtscheller E., Dipl.-Kffr. (FH) (ÖVP), Plakolm C. (ÖVP), Pöttinger L. (ÖVP), Prammer A., Mag. (GRÜNE), Prinz N. (ÖVP), Ragger C., Mag. (FPÖ), Rauch W. (FPÖ), Reifenberger V., Ing. Mag. (FPÖ), Reimon M., MBA (GrÜNE), Reiter C. (ÖVP), Rendi-Wagner P., Dr., MSc (SPÖ), Ribo B., MA (GRÜNE), Ries C. (FPÖ), Rössler A., Dr. (GRÜNE), Salzmann G., MMMag. (ÖVP), Saxinger W., Dr., MSc (ÖVP), Schallmeiner R. (GRÜNE), Scharzenberger C., Mag. (ÖVP), Schatz S. (SPÖ), Schellhorn J. (NEOS), Scherak N., Dr., MA (NEOS), Scheucher-Pichler E., Mag. (ÖVP), Schmidhofer K. (ÖVP), Schmiedlechner P. (FPÖ), Schmuckenschlager J. (ÖVP) ,Schnabel J. (ÖVP), Schnedlitz M. (FPÖ), Schrangl P., Mag. (FPÖ), Schroll A. (SPÖ), Schwarz G. (ÖVP)

Schwarz J., Mag. Dr., BA (GRÜNE), Seemayer M. (SPÖ), Shetty Y. (NEOS), Sieber N. (ÖVP), Silvan R. (SPÖ), Singer J. (ÖVP), Smodics-Neumann M., Mag. (ÖVP), Smolle J., Dr. (ÖVP), Sobotka W., Mag. (ÖVP), Stammler C. (GRÜNE), Stark C. (ÖVP), Stefan H., Mag. (FPÖ), Steger P. (FPÖ), Steinacker M., Mag. (ÖVP), Stocker C., Dr. (ÖVP), Stöger A., diplöme (SPÖ), Stögmüller D. (GRÜNE), Strache P. (OK), Strasser G., Dipl.-Ing. (ÖVP), Tanda A., Ing. Mag. (FH) (ÖVP), Taschner R., Mag. Dr. (ÖVP), Tomaselli N., Mag. (GRÜNE), Totter A., MMag. Dr., BEd (ÖVP), Troch H., Dr. (SPÖ), Vogl M., Ing. (SPÖ), Voglauer O., Dipl.-Ing. (GRÜNE), Vorderwinkler P. (SPÖ), Weber J., Ing. (ÖVP), Weidinger P., Mag. (ÖVP), Weratschnig H., MBA MSc (GRÜNE), Wimmer P. (SPÖ), Wimmer R. (SPÖ), Wöginger A. (ÖVP), Wurm P. (FPÖ), Yildirim S., Mag. (SPÖ), Yilmaz N. (SPÖ), Zanger W. (FPÖ), Zarits C. (ÖVP), Zopf B. (ÖVP), Zorba S. (GRÜNE).

 

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Sachverhaltsdarstellung

Aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen der Österreichischen Regierung übernimmt der Einschreiter durch Einbringen dieser Strafanzeige eines oder mehrerer Offizialdelikte(s) als Sprachrohr einer Bürgergemeinschaft die rechtliche Sachverhaltsdarstellung.

Am 15.03.2020 wurde von den oben genannten vier Beschuldigten (Sebastian Kurz, Werner Kogler, Rudolf Anschober und Karl Nehammer) der erste Lockdown verhängt, weil das Infektionsgeschehen als dramatisch eingestuft und den Empfehlungen der WHO, einer Nichtregierungsorganisation, Folge geleistet wurde.

Weiters wurde aufgrund der angenommenen Schwere der Pandemie eine Änderung/Anpassung des Epidemiegesetzes von 1954 (EpiG) vorgenommen, wodurch die Schadenersatzpflicht für geschädigte Unternehmen entfiel. Durch eine Erteilung eines Berufsausübungsverbotes wurde in einer Sondersitzung der Regierung die Aussetzung beschlossen. Die Änderung besagte, dass die Anspruchsnehmer mit einer Förderung/Almosen der Regierung unterstützt werden sollen und kein Schadenersatzanspruch zum Tragen kommen würde. So wurden die Unternehmer zu Bittstellern degradiert und die Schadenersatzansprüche vom Staat abgewehrt.

Alle Warnungen von Unternehmern, Experten, Ökonomen oder Fachgruppen konnten den Krisenstab der vier Beschuldigten, vertreten durch Experten, die namentlich nicht genannt wurden, nicht abhalten, den Lockdown auszurufen. Es ist zu erwähnen, das die WHO die Pandemiekriterien bereits 2009 heruntergestuft hatte, was zu den allseits bekannten Schweine- und VogelgrippePandemien geführt hatte. Bei Covid-19 kann man dasselbe Vorgehen von WHO, Prof. Drosten und der Pharmaindustrie erkennen, das bereits praktiziert wurde.

Für einen Nationalstaat steht es außer Frage, das einer Empfehlung der WHO – einer Nichtregierungsorgansiation, die zu 80% privatfinanziert ist – nicht ohne genaue Prüfung Folge zu leisten ist, was auch der Mehrheit der Expertenmeinungen außerhalb des Regierungskrisenstabs entspricht. Die WHO war es auch, die zur Ermittlung des neuartigen SARS-CoV-2 den Drosten- PCR-Test empfahl und am 20.01.2020 veröffentlichte. Ohne eine wissenschaftliche Prüfung durchzuführen wurde der Drosten-PRC-Test herangezogen, um Infektionen festzustellen. Wie nachfolgende Beweise darlegen, ist die PCR-Methode nicht geeignet, Infektionen nachzuweisen, denn der PCR-Test kann nur Bestandteile/Trümmer eines Virus ermitteln, was aber noch keine Infektion bedeutet.

Aus einem positiven PCR-Test kann weder eine Infektion abgeleitet werden, noch kann eruiert werden, ob eine replikationsfähige Viruslast vorhanden ist (Stränge einer Nukleinsäure), denn die angezeigten Nukleinsäureteile können auch der Restbestand einer bereits überstandenen Infektion sein. Somit ist klar, dass ein Test eingesetzt wird, der kein zugelassenes, gültiges Diagnoseverfahren ist.

Bei der Pressekonferenz vom 30.04.2020 wurden von Anschober Teile des Krisenstabs vorgestellt. Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger von der AGES stellte die Ansteckungsgefahr anhand des Fallsbeispiels in Ischgl dar. Bezeichnend war aber, dass Anschober mit seinen Schilderungen eine enorme Dramatik in der Risikodarstellung kommunizierte, konträr zu dem, was Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger mit seiner Präsentation klargestellt hat, dass er nämlich kein Problem sieht, denn die Reproduktionszahl liege bei 1,1 und sei bereits fallend.

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Der Einschreiter hat sogleich bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige eingebracht, da offensichtlich Anschober und Kurz gegenüber der österreichischen Bevölkerung mit falschen Fakten agierten. Auch ist bekannt, dass in der Regierung ein sogenanntes „Panikpapier“ kursierte, das Kommunikationsstrategien vorstellte, mit der gezielt Angst in der Bevölkerung geschürt werden sollte. So sagte Kurz beispielsweise: „Es wird 100.000 Tote geben, jeder wird einen kennen, der an Corona gestorben ist“.

Durch das Ermächtigungsgesetz, mit dem Anschober für den Notstand, der seit 9 Monaten fortdauert, alleinige Autorität gewährt wurde, ist das Parlament seit 15.03.2020 faktisch entmachtet worden. Es wird nur mehr mit Verordnungen (überwiegend verfassungswidrige, siehe VfGH- Urteile) und Pressekonferenzen regiert. Der Regierungslogik von Kurz ist: „Ich bestimme bei den Pressekonferenzen, was man tun muss“ und Anschober darf dann danach fehlerhafte Verordnungen erlassen. Auch die Aussage von Kurz, dass man nicht auf Grundrechte und Verfassung achten kann und wird, erinnert an das Agieren von totalitären Systemen. Alle Regierungsmitglieder sind auf die Verfassung vereidigt und sollen dem Volk dienen. Eventuell zu tolerieren und gesetzlich gedeckt wäre es, wenn es tatsächlich um „Leben oder Tod“ ginge, doch es war am 30.04.2020 bereits bekannt, dass wir keine Übersterblichkeit hatten. Warum dann das Festhalten am Ausnahmezustand?

Nach drei Monaten konnte man zwar wieder ein annähernd normales Leben führen, doch die Kol- lateralschäden waren sehr hoch. Um hier nur einige zu nennen: die Begleitung von Sterbenden wurde verhindert, die Gewalt in den Familien nahm extrem zu, Suizide explodierten, Psychologen wurden überrannt, Wirtschaftsvernichtung der Klein- und Mittelbetriebe, enorme Arbeitslosigkeit und Todesfälle aufgrund Verschiebungen von Operationen/Therapien.

All die Maßnahmen stehen und standen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die erst durch sie entstanden sind. Der Krisenstab der vier Beschuldigten hat keinerlei Evidenz dafür veröffentlicht, warum diese Maßnahmen notwendig waren. Nach dem ersten Lockdown wurden im Parlament diese Punkte sehr intensiv von der Opposition kritisiert, doch Kurz wohnte diesen Debatten nur selten bei. Immer wieder kamen die Argumente, dass Covid-Erkrankte „Gefährder“ (dieser Ausdruck, den Nehammer verwendet, stammt aus der Terrorismusprävention) seien und mit allen Mitteln gekämpft werden müsse. Die Gefährlichkeit und Mortalität von Covid-19 ist allerdings im Bereich einer normalen Influenza.

„Erlöser“ Kurz verkündete bei der gefühlten 120. Pressekonferenz: „Es ist Licht am Ende des Tunnels“, doch warnte gleichzeitig vor einer zweiten Welle. Man habe aus dem ersten Lockdown offensichtlich nichts gelernt, Aussage Kurz und Anschober. Man sei gut vorbereitet, weil Österreich es am besten geschafft habe, aus diese Krise zu kommen. Mit 762 Toten hätten die Regierungsmaßnahmen, so wie in Israel, exzellent funktioniert. Kurz sagte weiter, dass er den Weg aus der Krise kenne, nur mit kompletter Überwachung mittels App und Zutrittssystemen könne man das Virus bekämpfen.

Die Wirklichkeit zeigt jedoch ein gänzlich anderes Bild: Es wurden 50 Milliarden an neue Schulden aufgenommen (woher kommt das Geld?), um diesen Missstand zu vertuschen. Laut den Pressekonferenzen wurden erst zwischen 30% und 50% der Fördermittel abgerufen, weil die Bürokratie und die Verteilung der Zuständigkeit auf die Institutionen wie WKO und COVAG GmbH ausgelagert wurden. Hier ist eine Absicht zu erkennen, dass zB die COVAG GmbH als zentrale

© Konstantin Haslauer

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Förderstelle eingerichtet wurde, bei der das Parlament keinerlei Prüfberechtigung hat … Schon interessant, warum macht man sowas? Korruptionsverdacht liegt nahe!

Wo sind die Milliarden hin, warum kommen sie nicht bei den Unternehmen an? Will man die Wirtschaft bewusst und vorsätzlich schwächen? Auf der anderen Seite erhalten Konzerne wie die Lufthansa, eine AUA-Tochter, 700 Millionen Förderung, ohne Zugeständnisse oder Verpflichtungen für den Konzern. Dies sei nur am Rande als Argument ins Treffen geführt, denn viel bedeutender ist der Drosten-PCR-Test, der als einzige Grundlage/Ursache für den Lockdown und alle anderen Maßnahmen herangezogen wurde. In der Regierung unter Kurz wurden zur Umsetzung der Maßnahmen Verfassungsbrüche und Einschränkungen der Grundrechte zur Regel.

Der Einschreiter verfolgte nun jede parlamentarische Sitzung und auch den Untersuchungsausschuss, wo man den „tiefen Staat“, die Netzwerke der ÖVP, klar erkennen konnte und sah, was bei Österreichs Regierungsparteien schief läuft. Man sollte eigentlich erwarten, dass die Maßnahmen, die sich als falsch und unwirksam herausgestellt hatten, im Sommer aufgehoben werden, doch das Spiel der Regierenden ging munter weiter. Kurz hat mehrfach die bezahlten Medien zu sogenannten Hintergrundgesprächen eingeladen (auch hier nicht alle Medien), um die ÖVP Selbst- darstellungs-Medienkampagnen zu strukturieren. Vermutlich war der Inhalt der Gespräche die Frage, wie man sich sich über den Sommer retten würde, um die Bürger im Herbst wieder einzusperren … Nun, siehe da, die „2. Welle“ wurde heraufbeschworen, ein Medienkonstrukt finanziert durch Steuergelder.

Kein Arzt hat jemals eine zweite Erkrankungswelle eines Virus gesehen, denn ein Virus mutiert naturgemäß sehr rasch. Auch hier unwissenschaftliches Agieren, nur um die Wirtschaft und die Bevölkerung vorzubereiten: „Seid Euch sicher, die Regierung macht mit dem Spiel im Herbst weiter.“ Mit unsinnigen und gesetzwidrigen Auflagen für die Gastronomie und im übrigen öffentlichen Bereich wurde der Sommer halbwegs überlebt. Die Pressekonferenzen gingen den ganzen Sommer weiter, 3 – 4 mal in der Woche wurden Neuerungen der Covid-Verordnungen verabschiedet, einmal Lockerungen und ein andermal neue Verschärfungen.

Am 22.07.2020 und 01.10.2020 wurde vom VfGH der überwiegende Teil der Verordnungen wegen einer zu geringen Evidenz/Datenlage als verfassungswidrig gekippt. Das erschütterte weder den Bundespräsidenten noch die vier Beschuldigten, die schon wieder eine neue Covid-19-Verordnung auf die Reise schickten. Kein Gericht der Welt kann diesem Treiben so schnell Einhalten gebieten, doch der Bundespräsident und die Medien hätten die Macht dazu. Warum passiert hier nichts? Dies ist nur eine der Fragen, die sich die Bürger gestellt haben.

Der 2. Lockdown wurde seelenruhig schon ab September vorbereitet, egal wieviel Experten sich weltweit zu den Themen geäussert haben. Sogar die WHO verlautbarte, dass die Lockdowns zu größerem Schaden führen. Doch ein zweiter Lockdown schien beschlossene Sache. Der Trick war, zunächst das neue Lockdown-Vorhaben abzustreiten, die Opposition dumm dastehen zu lassen und den PCR-Test neuerlich in Stellung zu bringen. Nun ging es los mit bis zu 35.000 Testungen am Tag, womit „Infektionen“, dh positiv Getestete, erzeugt wurden. Das Vorgehen war nicht mehr nachvollziehbar und wurde mittels Zoom-Konferenzen der Länder täglich um 9 Uhr abgestimmt.

Da man kein digitales System nutzte, wurden die Zahlen händisch modelliert (Aussage des Krisenstabs), oder – um es anderes zu sagen – gezielt manipuliert. Die Erfassung hätte auch digital erfolgen können, denn jeder Bürger hat eine ELGA-Akte und das Einspielen der Ergebnisse wäre technisch jederzeit möglich. Doch war das offenbar nicht erwünscht, denn mit einer Zettelwirtschaft kann man besser vertuschen.

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Nun kommen wir wieder zu SARS-CoV-2, das Virus, das uns anscheinend überraschend heimgesucht hat. Wenn man nun davon ausgeht, dass bereits eine Mutation im September/Oktober erfolgt ist, was testet man denn da? Nun, auf alle Details und Beweise geht der Einschreiter nachfolgend noch ein, aber vorab, die CDC Center for Disease Control USA hat am 08.10.2020 bestätigt, dass es bis heute kein Virusisolat gibt. Wenn es klar ist, dass der PCR-Test keine Infektionen erkennen kann, was sind denn die Veröffentlichungen der AGES und des Gesundheitsministerium für „Infektionen“?

Diese Erkenntnis wurde den Abgeordneten vom Einschreiter vollumfänglich dargestellt und mit Beweisen nähergebracht. Dies nicht nur einmalig, sondern mit einigen Abgeordneten in reger Mailkorrespondenz. Jeder Abgeordnete hat auf seine Parlamentsmail-Adresse insgesamt 3 Mails bekommen, um das Wissensdefizit aufzufüllen. Die vier Beschuldigten haben dieses Defizit mit Intransparenz und Vertuschung bewusst verursacht, dementsprechend wurde vom Einschreiter mit den entsprechenden Fakten und Beweisen alles wieder ins richtige Licht gerückt.

Auch einen offenen Brief an den Bundespräsidenten zu verfassen sah der Einschreiter als seine Verpflichtung an, denn Präsident Van der Bellen ist der oberste Verfassungsschützer, der hier einschreiten kann. Es liegt allerdings der Verdacht nahe, dass Kurz mit dem Bundespräsidenten Absprachen getroffen haben könnte, die den Fall Ibiza, die Entscheidung zu Neuwahlen und die Koalitionsverhandlungen beeinflusst haben.

Durch sein Schweigen und der offenbar nur vorgetäuschten Bereitschaft für Aufklärung zu sorgen, weicht der Bundespräsident einem persönlichen Gespräch mit dem Einschreiter und mit Wissenschaftern, Unternehmern, Bürgern und Ärzten aus.

Somit wird das ganze Ausmaß der Krise deutlich: Es geht nicht um Gesundheit, sondern um Macht. Dies bestätigten einige Abgeordnete dem Einschreiter in persönlichen Gesprächen, in denen der einhellige Tenor war:

„Sebastian Kurz agiert nach dem Vorbild Israel und tritt die Verfassung und die Demokratie mit Füßen. Die Grüne Partei, Vizekanzler Kogler und der Bundespräsident schauen zu. Einmal an der Macht will man nicht mehr weg, KOSTE ES WAS ES WOLLE. “

Hiermit kommt der Einschreiter zum Abschluss der Einführung in diese Causa und geht über in die Beweisführung und zu seiner Aufklärungspflicht als Bürger, da die strafrechtlichen Vergehen (alle als Offizialdelikte zu führen) der vier Beschuldigten, des Bundespräsidenten und der Mittäter, die Abgeordneten des Parlaments, aufgrund des öffentlichen Interesses der Bürger Österreich dies nun notwendig machen.

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Beweisführung zu den einzelnen Themen:

  1. Der PCR Test: Dieser Test, entwickelt von Nobelpreisträger Kary Mullis, ist gemäß dessen eigenen Aussagen nur als Labortest zu verwenden und nicht zur Diagnostik geeignet. Die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) basiert auf dem Prinzip von „Trennen, Koppeln und Kopieren” auf der zyklisch wiederholten Verdoppelung von DNA mit Hilfe einer thermostabilen DNA-Polymerase und Nukleotiden. Heute ist die PCR u. a. unverzichtbar für die Erkennung der Viruslast, von Erbkrankheiten, für das Erstellen genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen. Dieser PCR Test wird fälschlicherweise von der Regierung als Grundlage für die Ermittlung von Infektionen eingesetzt, er wird sohin missbräuchlich und mit Vorsatz verwendet, wonach der Straftatbestand des gewerbs- oder bandenmäßigen schweren Betrugs nach §§146, 147 und148 StGB erfüllt ist.
  2. Die Maskenpflicht: Hier wurde von der Regierung eine gGesundheitsgefährdende Maßnahme verordnet, die keinerlei Schutzwirkung gegen eine Virusinfektion bietet. Die Covid-Verordnungen des Gesundheitsministeriums fordert alle Bürger, Schulpflichtigen, Mitarbeiter von Unternehmen und Beamten auf, vorgeblich zum Wohle Dritter eine Gesundheitsgefährdung einzugehen. Diese Verordnungen wurden vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben, dessen ungeachtet hält die Regierung/das Regime an dieser Maßnahme fest. Diese Verordnung ist ein Verfassungsbruch, ein grober Ver- stoss gegen die Grundrechte und Amtsmissbrauch iSd §302 StGB. Weiters erfüllt die Maßnahme den Tatbestand der Nötigung gemäß §105 StGB, der dauerhafte Zwang zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Körperverletzung gemäß §§ 83, 84 StGB. Da die Kinder vom Lehrkörper gezwungen werden Masken zu tragen, kann dies als Misshandlung von Schutzbefohlenen iSd §92 StGB angesehen werden. Durch die Absenkung der Sauerstoffsättigung im Blut kann sogar ein trigemino-kardialer Reflex ausgelöst werden, der tödlich verlaufen kann. Das Bildungsministerium[1] stellt in einer klar gesetzwidrigen Anordnung fest, das der Lehrkörper für Schäden nicht haftet. Dies ist nicht nur zynisch, sondern auch gezielte Irreführung der Beamten, denn nach Eintritt der Schüler in das Schulgebäude übernimmt der Lehrkörper die Aufsichtspflicht der Schutzbefohlenen.
  3. Täuschung der Bevölkerung; Bereits am 30.04.2020 wurden bei der Pressekonferenz durch Gesundheitsminister Anschober und Krisenstabmitglied Univ.-Prof. Dr. Franz Allerberger unterschiedliche Standpunkte kommuniziert. Anschober untermauerte die Notwendigkeit des Lockdowns, obwohl Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger die offiziellen Zahlen hinwies und auf Entwarnung setzte. Ein weiterer Punkt waren die Maßnahmen von Innenminister Karl Nehammer, der die Polizei instrumentalisierte, um „Lockdown-Sünder” (Sitzen auf der Parkbank) ohne Gesetzesdeckung zu bestrafen. Bundeskanzler Kurz beauftragte Medien und den Krisenstab mittels eines Angstpapiers zu agieren, und sagte sinngemäß, dass man den Bürgern Angst machen nur

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solle, denn nur dann seien sie gefügig. Diese bewusst verbreiteten Unwahrheiten und die gezielte Angstpropaganda sind ein klarer Verfassungsbruch und erfüllen den Tatbestand des Amtsmissbrauchs iSd §302 StGB und der bewussten Täuschung iSd §108 StGB.

  1. Unzulässiger Einsatz von Steuergeldern; Nach dem ersten Lockdown muss allen Entscheidungsträgern bekannt gewesen sein, dass eine Infektion nur durch einen Arzt festgestellt werden kann, wie dies auch im Epidemiegesetz (EpiG) von 1950 beschrieben ist. Eine Infektion wird nur durch einen Arzt diagnostiziert, wobei verschieden Testarten herangezogen werden können. §5 Abs 1 stellt den genauen Ablauf zur Ermittlung einer Infektion dar. Unter Berücksichtigung von Labortests (inkl. Ausschlussverfahren und einer Differentialdiagnose zu anderen Krankheiten, zB zu nahe verwandte Coronastämmen oder Influenzaviren) nimmt der Arzt eine Befundung/Diag- nose vor.

Zwischen 27.02.2020 und 03.12.2020 wurden insgesamt 3.149.372 PCR-Tests durchgeführt, es wurde dafür eine Summe von EUR 110.228.020,00 aufgewendet, für die Massentestaktion weitere EUR 67 Millionen. Diese Gelder wurden ohne qualifizierte Ausschreibungsprozesse und Standardisierung der PCR Test (Vorgaben für die richtigen Ergebnisse, abweichend der Drosten-Tests) vorgenommen. Die Ausgaben müssen dem Grundsatz der Angemessenheit, Zielorientierung und Sparsamkeit entsprechen. Die PCR- und Antigen-Tests werden vorsätzlich und missbräuchlich als Grundlage zur Feststellung von Infektionen eingesetzt, der Straftatbestand des gewerbs- oder bandenmäßigen Betrugs gem §§ 146, 147 und 148 StGB ist hieraus abzuleiten.

  1. Bezahlung von Medien zur Täuschung der Bürger: Bundeskanzler Kurz hat führende Medienvertreter am 30.10.2020 zu einem sogenannten „Hintergrundgespräch” eingeladen, es gab jedoch keine Berichterstattung nach außen. Die Bürger sind jedoch berechtigt zu erfahren, was hier besprochen und vereinbart wurde.

Im Anschluss an dieses Gespräch konnte man beobachten, wie die Mainstream Medien schlagartig Angst und Panik durch neue Schreckensmeldungen verbreitet haben. Mit Sondersendungen und zusätzlichem Budget war dies möglich. Eine APA-Meldung vom 14.05.2020 Wien (OTS/SK): „Sparen im System heißt für Sebastian Kurz immer Sparen bei den anderen und nie bei sich selbstkritisiert SPÖ-Abgeordnete Julia Herr angesichts des exorbitanten Anstiegs der Repräsentationsausgaben im Bundeskanzleramt von 270.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro im Budgetvorschlag 2020.“ Für das Budget 2021 stockte man gleich auf 30 Millionen auf. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise nicht verhältnismäßig und als Korruption gem §307a StGB anzusehen. Die unverhältnismäßig hohe Finanzierung der Medien kann nur durch Kürzungen in anderen Budgetbereichen erreicht werden.

  1. Lockdown 2/light: Seit drei Monaten versuchen wir verstärkt, die Abgeordneten mit umfassenden Unterlagen und Erkenntnissen von externen Experten zu versorgen, um einen weiteren „Lockdown“ zu verhindern. Eine aktuelle Studie US-Elite-Universität Stanford, die Daten aus 61 bereits fertiggestellten Studien zu diesem Thema analysierte, kam zu dem Ergebnis, dass die durchschnittliche Sterberate bei Covid-19- Erkrankten bei 0,23 Prozent liegt, was vergleichbar ist mit der Mortalität einer durch© Konstantin Haslauer

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